Arbeitskleidung
Ob eine Arbeitskleidung getragen werden muss, obliegt dem Arbeitgeber, sofern keine sicherheitsrechtlichen Vorschriften überwiegen. Zum einen ist Sie Erkennungs- und Alleinstellungsmerkmal und zum anderen dient sie dem Schutz des Körpers. Häufig zeichnet sich Arbeitskleidung durch eine robuste Verarbeitung aus. Vor allem im Baugewerbe findet sie daher Anwendung, um die Alltagskleidung zu schonen.
Arbeitskleidung ist vor allem in Handwerksbetrieben zu finden. Der altbekannte Blaumann dient hier zumeist der Identifikation. Mit entsprechendem Logoaufdruck kann vor allem im Bereich Außen- und Kundendienst eine Bindung geschaffen werden. Doch hauptsächlich erfüllt Arbeitskleidung gesundheitliche Aspekte. Je nach Branche und Arbeitsumfeld können beispielsweise Stauchungen, Schürfwunden und Kopfverletzungen verhindert werden.